Steuerliche Förderung durch Forschungszulage
Es gibt eine Alternative zur klassischen FuE-Projektförderung: die Forschungszulage als steuerliche FuE-Förderung. Dies kann sich für FuE-Themen anbieten, die kurze Laufzeiten haben oder inhaltlich in kein geeignetes Förderprogramm passen. Für alle FuE-Aktivitäten, die Sie beginnend ab 01.01.2020 durchgeführt haben oder noch durchführen, kann eine Steuergutschrift in Form der Forschungszulage beantragt werden. Dies gilt branchenunabhängig für jedes rechtlich selbständige und in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, vom Start-up über KMU bis hin zum Großunternehmen.
Erstmalig erhalten Sie bei der Realisierung von FuE-Vorhaben einen Rechtsanspruch auf Förderung, wenn diese auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen, technische Risiken einschließen, systematisch umgesetzt werden und reproduzierbar sind.
Sie können Ihr FuE-Vorhaben einfach starten, denn es gibt keinen förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn! Die Bewilligung Ihres Vorhabens kann auch rückwirkend ausgesprochen werden.
Die Förderung ist unabhängig von Umsatz und Gewinn:
- Anrechnung der Forschungszulage auf den festgesetzten Steuerbetrag bewirkt eine Steuererstattung/-minderung
- Übersteigt die Forschungszulage die festgesetzte Körperschaftsteuer, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt
- Die Forschungszulage wird auch dann ausgezahlt, wenn die Körperschaftsteuer aufgrund von Verlusten mit 0 Euro festgesetzt wurde!
Gefördert werden:
Eigenbetriebliche Forschung:
- 25 % der förderfähigen FuE-Personalausgaben an (Bruttolohn ergänzt um die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für das FuE-Personal)
- Bemessungsgrundlage: 4 Mio. Euro pro Unternehmen/Unternehmensverbund und Jahr => maximale Fördersumme pro Unternehmen 1 Mio. Euro pro Jahr
Auftragsforschung:
- Förderung von 15 % der förderfähigen Aufwendungen von Forschungsaufträgen an Dritte (Uni, Forschungseinrichtung, Unternehmen) mit Sitz in einem EU-Staat
Eigenleistungen eines Einzelunternehmers:
- Förderung der Eigenleistungen eines Einzelunternehmers in einem begünstigten FuE-Vorhaben (förderfähig: 40 Euro je Arbeitsstunde bei insgesamt maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche)
Sie kümmern sich um Ihre Neuentwicklung und wir übernehmen für Sie die Beantragung der FuE-Bescheinigung für die Forschungszulage. Auf dieser Basis erhalten Sie dann die Steuergutschrift beim Finanzamt. Gern prüfen wir Ihre Projekte und loten gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten einer Förderung für Sie aus!
Unsere Leistungen:
- Identifizierung geeigneter F&E-Vorhaben einschließlich Prüfung der Fördervoraussetzungen
- Administration Ihrer Projekte im Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Formulierung der Vorhabenbeschreibungen
- Beantwortung von Nachforderungen