"Webinar" ist eine geschützte Marke!
Im Zuge der Digitalisierung werden immer öfter Präsenzveranstaltungen online durchgeführt. Hierfür wird gern der Begriff "Webinar" genutzt. Aus markenrechtlicher Sicht ist dies bedenklich, da der Begriff als eingetragene deutsche Marke Markenschutz genießt (§14 MarkenG). Um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden, sollte ein anderer Begriff verwendet werden.
Für weitere Fragen im Bereich gewerblicher Rechtsschutz wenden sie sich gern an das PIZ Leipzig.