Mit Forschung und Entwicklung Steuern sparen - AGIL unterstützt bei der Beantragung der steuerlichen Forschungszulage
Für alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE), die Sie beginnend ab 01.01.2020 durchgeführt haben oder noch durchführen, kann ab sofort eine Steuergutschrift in Form der Forschungszulage beantragt werden. Dies gilt branchenunabhängig für jedes rechtlich selbständige und in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, vom Start-up über KMU bis hin zum Großunternehmen.
Bitte entnehmen Sie dem Infoblatt zur steuerlichen Forschungszulage weitere Informationen.
Die AGIL GmbH Leipzig berät zur und unterstützt bei der Beantragung.
Kontakt:
Tobias Espig
Tel.: 0341 268 266 33