Investitionsförderung GRW 2022
Das sächsische Kabinett hat am 31. Mai 2022 die Neufassung der GRW RIGA beschlossen. Diese gilt für alle Bewilligungen ab dem 1. Januar 2022.
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei Ihren Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Ausweitung der Produktpalette oder auch zur Modernisierung des Produktionsprozesses.
Eine der wichtigsten Änderungen in der Richtlinie ist die Einführung eines Bonusmodells wodurch ein Anreiz zu Klima- und Umweltschutz gesetzt wird. Es wurden ökologische und geänderte soziale Nachhaltigkeitskriterien aufgenommen.
Zu den primären Zielsetzungen der Förderung zählen die Verbesserung der Standortbedingungen, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
Für die Förderperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 wurden die Fördergebiete neu festgelegt.
GRW-Fördergebietskarte 2022 - 2027
Das klingt interessant für Sie? Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Investitionsvorhaben auf Förderung prüfen. Wir beraten Sie gern zur Beantragung der GRW-Förderung.
Kontakt:
Sebastian Wilke
Tel.: 0341 - 268 266 23
E-Mail: wilke@agil-leipzig.de